Am vergangenen Samstag fand in der Carl-Benz-Str. eine Mitarbeiterschulung für Brandschutzhelfer statt,
die für Unternehmen nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtend ist. Demnach müssen i.d.R. fünf Prozent der Gesamtmitarbeiterzahl an den regelmäßig erforderlichen Fortbildungen teilnehmen.
Neben dem theoretischen Teil, in dem rechtliche Grundlagen, physikalisch-chemische Verbrennungsgrundlagen und vorbeugende Brandschutzmaßnahmen vermittelt wurden, mussten die 16 Teilnehmer auch aktiv werden und die Alarmierung sowie Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte üben und Feuerlöschungen durchführen.